In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt deutlich weniger als Männer. Ferda Ataman setzt sich deshalb für eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes ein – es gebe »zu viele Schlupflöcher«, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte.
»Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten – und es hat zu viele Schlupflöcher.« So leuchte es nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon.
Überfällig sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. »Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht«, sagte Ataman. »Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
»Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung«, betonte Ataman. »Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren muss die Politik weiter gegensteuern.« Frauen in Deutschland verdienten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen beschäftigt sind. Auch die Teilzeit-Quote ist höher.
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