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und seine Frau haben vor dem Landgericht Ulm einen Rechtsstreit gegen ihre drei erwachsenen Adoptivkinder gewonnen. Diese forderten ihren Pflichtteil des Erbes und hatten deswegen gegen das Paar geklagt.
Doch die 2. Zivilkammer des Landgerichts Ulm entschied nun, dass der angegriffene sogenannte Pflichtteilsverzichtsvertrag weder aus formellen Gründen noch aufgrund von Formverstößen nichtig sei.Die Kläger seien bei Abschluss des Vertrags bereits im mittleren Erwachsenenalter gewesen. Es habe sich bei ihnen nicht um junge Erwachsene gehandelt, die die Tragweite ihres Verzichts nicht abschätzen konnten, teilte das Gericht mit.
Auch eine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts sei nicht festgestellt worden, hieß es. Von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, habe sich die Kammer nicht überzeugen können, sagte die Richterin. Ebenso wenig gehe die Kammer davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien.
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