Die europäische Erklärung digitaler Grundrechte kommt: Kommission, Ratspräsidentschaft und Parlament haben sich auf einen Text geeinigt, der im Dezember unterzeichnet werden soll. Wir dokumentieren die Erklärung und ordnen sie netzpolitisch ein.
stellte die Europäische Kommission bereits im Januar vor, wir veröffentlichen nun die neueste Version im Volltext.von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen am 1. Juni 2021. In ihrer Rede kündigte sie damals an, die Kommission werde „eine Reihe von digitalen Grundsätzen“ formulieren, die die bestehenden Rechte von EU-Bürger:innen ergänzen sollen.
Diese Stelle könnte aber auch so interpretiert werden, dass alle Marktteilnehmer:innen einen angemessen Beitragleisten sollen. Diese Lesart wird auch durch ein eindeutiges Bekenntnis zur Netzneutralität an einer anderen Stelle gestützt.
“ sei. Auch Open-Source-Software sei bereits in Auftragsvergaben durch die Kommission unterstützt worden.Absage an allgemeines Monitoring und gezielte Werbung Im Bereich individueller Privatsphäre fordert die Erklärung, dass Individuen „die Kontrolle […] darüber haben, wie ihre persönlichen Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden“. Ein anspruchsvolles Ziel angesichts der inhärenten. Auch an dieser Stelle bleibt offen, ob das nur schöne Worte sind oder ob es auch Auswirkungen haben wird.
Fest steht jedoch, dass die Forderungen der Zivilgesellschaft nach einem echten Grundrecht auf digitale Selbstbestimmung auch mit diesem Bekenntnis unbeantwortet bleiben. Ob die politische Erklärung digitaler Grundrechte ein reines Symbol bleibt oder tatsächlich Auswirkungen auf konkrete EU-Entscheidungen haben wird, wird sich zeigen müssen.im EU-Parlament hat den Text schon gestern angenommen. Wir haben das im vorletzten Absatz entsprechend korrigiert.
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