Nach dem tödlichen Angriff in Aschaffenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft Coburg gegen Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Es geht um einen Vorfall im August 2024, bei dem der mutmaßliche Täter bereits in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau in Konflikt mit der Polizei geraten war.
Fast fünf Monate vor der tödlichen Attacke in Aschaffenburg war der Verdächtige erneut im Fokus eines Polizeieinsatzes. Doch ermittelt wurde in der Folge nicht. Zu Unrecht? Blieb ein Polizeieinsatz gut fünf Monate vor dem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg zu Unrecht ohne Ermittlungen gegen den Verdächtigen? Dieser Frage gehen die Staatsanwaltschaft Coburg und das bayerische Landeskriminalamt nach.
Ermittelt werde gegen Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es gehe um einen Vorfall am 29. August 2024 in der Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg), teilte die Staatsanwaltschaft Coburg mit. Weitere Details nannte die Ermittlungsbehörde zunächst nicht, das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige stehe noch am Anfang. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg habe die Staatsanwaltschaft Coburg damit beauftragt.Der Afghane, der am 22. Januar in einem Aschaffenburger Park zwei ihm unbekannten Menschen getötet haben soll, soll bei dem Vorfall in Alzenau aggressiv und betrunken gewesen sein. Die Polizei rückte nach Angaben des bayerischen Innenministeriums an, weil ein Streit unter Bewohnern gemeldet worden war. Der 28-Jährige soll im Zuge dessen von Mitbewohnern in seinem Zimmer fixiert worden sein. Seine damalige Lebensgefährtin sei verletzt gewesen. Woher diese Verletzungen stammten, soll die Frau laut Innenministerium damals aber nicht gesagt haben. Der Verdächtige kam zwar zunächst in Gewahrsam. Aber: „Bei den im Nachgang erfolgten Erhebungen ergaben sich keine weiteren Hinweise auf strafbares Verhalten“, teilte das Innenministerium jüngst auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn mit. Die mutmaßlich geschädigte Partnerin des Afghanen soll erst später - im Zuge ihrer Vernehmung nach der Gewalttat vom 22. Januar - gesagt haben, sie sei in Alzenau mit einem Messer angegriffen worden. Ähnlich äußerte sich eine Zeugin nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg auch in mehreren Medien. Die Polizei vermutet aufgrund der ungenauen Angaben der Frau, der geschilderte Messerangriff sei am 29. August 2024 gewesen. Erst auf dieser Grundlage sei gegen den Verdächtigen ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden. Weil es Hinweise auf eine psychische Erkrankung des 28-Jährigen gibt, kam er nach der tödlichen Messerattacke auf einen Zweijährigen und einen zweifachen Vater (41) im Januar in einer geschlossenen Psychiatrie unter. Der ausreisepflichtige Mann war schon vor der Tat unter anderem wegen anderer Körperverletzungen polizeilich bekannt und mehrfach zeitweise in einer Psychiatrie untergebracht. Laut Innenministerium wurden zu dem Beschuldigten 18 Strafverfahren in 12 Tatkomplexen in Bayern sowie 4 Strafverfahren in Hessen geführt. 5 Verfahren seien von der Justiz eingestellt worden, in 2 Verfahren ergingen Geldstrafen. Die weiteren Verfahren seien noch anhängig
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