Die Staatsanwaltschaft prüft weitere Vorwürfe gegen Starkoch Alfons Schuhbeck (75) und ermittelt gegen ihn.
Er kommt juristisch einfach nicht zur Ruhe: Die Staatsanwaltschaft prüft weitere Vorwürfe gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck und ermittelt gegen ihn.
Oberstaatsanwältin Anne Leiding bestätigt gegenüber BILD die Ermittlungen: „Im weiterhin geführten Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Coronahilfen im Zusammenhang mit elf Firmen des Beschuldigten neigen sich die Ermittlungen dem Ende zu, sodass wir davon ausgehen, dass das Verfahren bald abgeschlossen werden kann.“
Was passiert mit dem Starkoch, wenn es tatsächlich zu einer Anklage und dann eventuell sogar zu einem Prozess kommt? Anwalt Dr. Nicolas Frühsorger zu BILD: „Sollten sich die aktuellen Vorwürfe bewahrheiten, droht Herrn Schuhbeck eine sogenannte ‚nachträgliche Gesamtstrafe‘.“: „Das bedeutet, dass seine alte Strafe, die bis jetzt noch nicht vollständig vollstreckt wurde, wieder aufgelöst wird. Und das dann mit der neuen Strafe für die neuen Taten im Falle eines Schuldnachweises eine solche Gesamtstrafe gebildet werden muss.
Auch Dr. Adam Ahmed sieht das so: „Es wird zu einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung kommen, also noch ein Zuschlag im Gefängnis und erst mal keine Lockerungen mehr.“München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen.
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