Der Landtag Brandenburg hat das erste Kinder- und Jugendgesetz für das Land Brandenburg beschlossen. Es regelt unter anderem die umfassende Pflicht zu Schutzko
Der Landtag Brandenburg hat das erste Kinder- und Jugendgesetz für das Land Brandenburg beschlossen. Es regelt unter anderem die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor. Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SGB VIII in Landesrecht umgesetzt.„Brandenburg war noch nie so kinder- und jugendfreundlich wie heute.
Zum Beschluss des Kinder- und Jugendgesetzes sagt Katrin Krumrey, Landes- Kinder und Jugendbeauftragte: „Ich freue mich sehr, dass der Brandenburger Landtag heute das Gesetz zur Förderung und zum Schutz von jungen Menschen verabschiedet hat. Damit geht ein intensiver Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung des Entwurfs zu Ende. Mich freut besonders, dass erstmals Kinder- und Jugendliche in diesem Verfahren aktiv beteiligt wurden.
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