Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob ein Arzt Schmerzensgeld zahlen muss, weil er einen Patienten sinnlos weiterleben ließ. Nun zeichnet sich ab, dass der BHG die Entscheidung der Vorinstanz kippen könnte.
"Es entzieht sich menschlicher Erkenntnis, ob Leben unwert ist oder nicht."
Der Bundesgerichtshof steht kurz vor einer Entscheidung, ob ein Münchner Hausartzt 40 000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss, weil er einen Patienten am Leben gehalten hat. Die BGH-Senatsvorsitzende zeigte sich nun skeptisch gegenüber dem Urteil des Münchner Oberlandesgerichts, dass dem Sohn des Patienten das Schmerzensgeld zugesprochen hatte.Auf die Frage, welchen Beruf er ergreifen wolle, hatte Wolfgang Janisch während seines Jurastudiums eine Standardantwort parat: Strafverteidiger. Wirklich ernst gemeint war das nie, und heute ist er froh, dass daraus nichts geworden ist, obwohl er den Job für einen der wichtigsten im Rechtsstaat hält.
Der Arzt soll haften, weil er sich gegen das Sterbenlassen entschieden hat?"Hier sind wir in einem sehr sensiblen Bereich", sagte die BGH-Senatsvorsitzende Vera von Pentz. Denn der Patient hatte keinerlei Willensäußerung dazu hinterlassen, ob er in einer derart leidvollen Lage noch künstlich ernährt werden wollte oder nicht. Keine Patientenverfügung, auch kein Wort an Angehörige oder Vertraute.
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