Eine französische Studentin findet in den Niederlanden keine Wohnung, also zieht sie als Untermieterin bei einem Ehepaar ein. Mit ihnen teilt sie nun den Alltag.
Eine französische Studentin findet in den Niederlanden keine Wohnung, also zieht sie als Untermieterin bei einem Ehepaar ein. Mit ihnen teilt sie nun den Alltag.aus Lille studiert an der Radboud-Universität in Nijmegen nahe der deutschen Grenze.
Sie suchte nach einer Alternative zu einem klassischen Studentenwohnheim.
“ berichtet, fand sie diese bei Caren und Hans de Graaff in dem 40 Minuten entfernten Örtchen Rheden. Seit rund einem Monat lebt sie bei dem Ehepaar, beide Ende 50, im möblierten Dachgeschoss. Viau zahlt dafür 575 Euro Grundmiete. Bis Januar will sie dort wohnen bleiben.
Die de Graaffs hatten den Raum bereits vor zwei Jahren frei. Damals zog ihr Sohn aus. Das Paar entschied sich gegen Leerstand und für eine zeitweisean Studenten.
„Wir dachten: Es ist besser für die Gesellschaft, wenn wir Studenten helfen, einen Platz zu finden“, sagt Caren laut „De Gelderlander“. Seit Anfang 2025 haben bereits vier Studenten bei ihnen gewohnt. Caren und Hans de Graaff unterstützen Viau auch im Alltag. Sie helfen bei Behördengängen und zeigen ihr verschiedene Orte in den Niederlanden.
Dennoch gelten klare Regeln.
„Es ist kein Hotel“, sagt Hans. Anfängliche Bedenken wegen fehlender Privatsphäre hätten sich nicht bestätigt.
„Man lernt voneinander, und es ist ein spannendes Abenteuer, das man gemeinsam erlebt“, so Caren. Internationale Studenten haben es besonders schwer bei der Wohnungssuche Gerade internationale Studenten wie Viau haben es im Ausland bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum oft schwer. Laut der niederländischen Bildungsorganisationsind sie eine besonders betroffene Gruppe, weil sie häufig nur für ein oder zwei Semester bleiben und auf günstige, kurzfristig verfügbare Unterkünfte angewiesen sind. Private Zimmerangebote können deshalb eine wichtige Alternative zum Wohnheim sein.
Das Modell aus dem Fall von Viau hat in den Niederlanden einen eigenen rechtlichen Rahmen. Bei der sogenannten „Hospitaverhuur“ lebt der Vermieter selbst in der Wohnung und teilt Räume wie Küche oder Bad mit dem Mieter. Dazu gibt es eine gesetzliche Probezeit von neun Monaten. Der Vermieter muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.empfiehlt, im Mietvertrag unter anderem Miete, Nebenkosten, das vermietete Zimmer und die Nutzung gemeinsamer Räume festzuhalten. Auch zusätzliche Regeln zu Besuch, Haustieren oder Ruhezeiten können vereinbart werden.
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