Ein 35-Jähriger aus Espelkamp stand in Rahden wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung vor Gericht. Der Mann soll in alkoholischer Trunkenheit Polizisten bedroht haben.
Rahden. Für die Justiz ist ein 35-jähriger Mann aus Espelkamp kein Unbekannter. Wiederholt war er mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, unter anderem wegen Beleidigung. Nun stand der Mann in Rahden vor Gericht. Der Mann soll im betrunkenen Zustand unter anderem Polizisten mit deren Tötung bedroht haben. Es war ein Mai-Nachmittag in diesem Jahr, der für den Espelkamp er vor dem Amtsgericht Rahden endete. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld warf ihm Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung vor.
Der Mann wollte laut Anklage in der Espelkamper Innenstadt seine Freundin besuchen und geriet mit der Vermieterin in Streit, die ihm zuvor verboten hatte, das Grundstück zu betreten. Alarmierte Polizeibeamte erteilten dem 35-Jährigen einen Platzverweis. Dem kam der angeklagte 35-jährige Espelkamper erst gar nicht nach, entfernte sich dann laut Anklage aber doch einige Meter. Dann soll er Passanten angeschrien haben. Deswegen nahmen die Polizisten den Mann mit zur Wache nach Minden. Dabei soll er die Beamten in deutscher und russischer Sprache beleidigt und ihnen gedroht haben, sie zu töten. Entschuldigung im Gericht Sein Mandant stelle die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht in Abrede, sagte der Anwalt des Espelkampers. Der Anwalt verwies darauf, dass sein Mandant seit Längerem ein Alkoholproblem habe. Die Blutprobe am Tattag habe bei 2,82 Promille gelegen, zur Tatzeit seien es wohl etwa drei Promille gewesen. Deshalb könne sich sein Mandant nicht mehr an Details erinnern. „Er weiß, dass da was war.“ Eigentlich habe der Espelkamper seine Lebensgefährtin besuchen wollen – „mit drei Atü auf dem Kessel“, so der Anwalt. Die Vermieterin habe ihn auf das Hausverbot hingewiesen. Dann sei die Polizei gekommen und der Angeklagte sei nicht damit einverstanden gewesen, weggeschickt zu werden. „Er wird auch geschimpft haben.“ Wenn er den Beamten mit dem Tod gedroht haben solle, dann sei das nicht ernst gemeint gewese
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