Die Bilanz der Credit Suisse war eine Schönwetterkonstruktion. Dennoch sehen AT1-Gläubiger Chancen, für ihre Verluste gerichtlich Kompensation einzufordern.
Die Bilanz der Credit Suisse war eine Schönwetterkonstruktion. Was seit dem 19. März 2023 bekannt ist, hat ein juristisches Nachspiel, das die Schweiz im In- und Ausland gerade heftig herausfordert.Hoffnung für die Verlierer des Credit-Suisse-Debakels
Die Bilanz der Credit Suisse war eine Schönwetterkonstruktion. Das juristische Nachspiel fordert die Schweiz im In- und Ausland gerade heftig heraus.Auf dem Bericht der Untersuchungskommission des Schweizer Parlaments über die Hintergründe des Credit-Suisse-Untergangs ruhen immense Erwartungen.
Die Rede ist von jenen Gläubigern, deren Anleihen die Credit Suisse am denkwürdigen Sonntag, dem 19. März 2023, vollständig abgeschrieben hatte. Sie hatte auf Geheiß der Finanzmarktaufsicht gehandelt, die sich ihrerseits auf eine geheime, am selben Tag vom Bundesrat erlassene Notverordnung stützte. Auf 16 Mrd. sfr beläuft sich das Kapital, das die Credit Suisse mithilfe dieser Additional-Tier-1-Bonds, kurz AT1-Anleihen, eingesammelt und am Ende mit einem Tintenstrich wertlos gemacht hatte.Rund 2.500 Geschädigte haben in der 30-tägigen Frist nach Besiegelung der Übernahme beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Einspruch erhoben. Gut 1.000 von ihnen lassen ihre Interessen von der Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan vertreten.
Doch eine Vertrauenskrise, wie sie die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Suter zu Recht diagnostizierte, ist eben nicht zwingend ein „Trigger-Event“, ein vertraglich definiertes Ereignis, bei dem die Abschreibungsklausel im Emissionsprospekt zum Zug kommt.In der noch beim Bundesverwaltungsgericht liegenden Antwort von Finma und UBS auf die Beschwerden dürfte die Behörde ihre Verfügung unter anderem mit dem öffentlichen Interesse verteidigen.
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