Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr ...
Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen., Säften, Konfitüren und Trockenmilch beschlossen. Ziel sei, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Inhalte und Herkunft der Lebensmittel aufzuklären und Betrug zu verringern, teilten die EU-Staaten in Luxemburg mit.
Bei Honigmischungen müssen den Angaben nach künftig die Herkunftsländer und ihr jeweiliger Anteil angegeben werden. Dabei können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob in ihrem Hoheitsgebiet nur die vier größten Anteile angegeben werden müssen, wenn diese zusammen mehr als die Hälfte der Mischung ausmachen.
Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sei nicht bewusst, dass ein Fruchtsaft - anders als ein Nektar - keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfe. Die neue Norm sehe daher auch vor, dass die Angabe „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker“ auf dem Etikett genutzt werden könne. Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass für ein Kilogramm Konfitüre künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssten. Dem Beschluss zufolge müssen es bei „Konfitüren extra“ 500 Gramm sein. Zudem seien Behandlungen zugelassen worden, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden könnten.
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