Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik angekündigt, weil neue EU-Regeln zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht richtig umgesetzt worden sind. Geburt Eltern
Die Brüsseler Behörde teilte mit, sie werde ein Aufforderungsschreiben an deutschland schicken. Die neuen Vorschriften sehen seit Anfang August unter anderem vor, dass das zweite Elternteil einen bezahlten Urlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt eines Kindes bekommt. In Deutschland wurde diese Vorgabe jedoch nicht umgesetzt.
Das Familienministerium hatte dies Anfang August damit begründet, dass die Bundesregierung eine Ausnahme ausgehandelt habe. Die bereits bestehenden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gingen teils weit über die neuen EU-Regeln hinaus. Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, auf die Aufforderung der EU-Kommission zu reagieren.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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