Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne eine Auffrischungsimpfung nach neun Monaten ungültig.
Das bekräftigte die EU-Kommission. Nach Gesprächen mit Gesundheitsexperten habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Reynders. Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem 12.
Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder. Die Impfnachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen wie tagesaktuelle Tests in andere Länder reisen zu können.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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