Apple lässt auf dem iPhone zwar App-Downloads außerhalb seines Stores zu - aber nur mit Einschränkungen und Abgaben. Ist das mit EU-Recht vereinbar?
Apple lässt auf dem iPhone zwar App-Downloads außerhalb seines Stores zu - aber nur mit Einschränkungen und Abgaben. Ist das mit EU-Recht vereinbar?hat eine Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen eingeleitet.
„Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufbrechen.
Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
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