BRÜSSEL (dpa-AFX) - Belgische Staatshilfen für die Laufzeitverlängerung von zwei Kernreaktoren könnten gegen EU-Recht verstoßen. Betroffen ist Unterstützung für den Reaktor Tihange 3, der nahe der deutschen
BRÜSSEL - Belgische Staatshilfen für die Laufzeitverlängerung von zwei Kernreaktoren könnten gegen EU-Recht verstoßen. Betroffen ist Unterstützung für den Reaktor Tihange 3, der nahe der deutschen Grenze liegt, sowie den Meiler Doel 4 in der Nähe von Antwerpen, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervorgeht.
Unter anderem wird nun geprüft, ob es angemessen war, dass der belgische Staat für einen Pauschalbetrag von 15 Milliarden Euro Verbindlichkeiten von Engie für eine Endlagerung übernommen hatte. Dabei betonte die Kommission, dass die belgische Maßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar gerechtfertigt erscheine, die Behörde aber Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften habe. Nun kann Belgien auf die Bedenken eingehen.
Aus Kreisen der belgischen Regierung hieß es, die Untersuchung der Kommission gefährde derzeit nicht den Zeitplan. Dies sei ein Standardverfahren und die Gespräche mit der Kommission verliefen gut. In Deutschland sorgen die belgischen Atommeiler aus den 1970er und 80er Jahren immer wieder für Diskussionen. So wurden bei den Reaktoren im Nachbarland mehrfach Mängel festgestellt, etwa marode Betonteile. Die Stadt Aachen und die Bundesregierung haben in der Vergangenheit gefordert, die Kernkraftwerke stillzulegen./mjm/DP/he
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