Die Mitgliedstaaten diskutieren besonders Überwachungs-Ausnahmen für Offline-Zahlungen. Ansonsten gibt ein geplanter
zu aktuellen Bezahldiensten bieten – im Internet wie im Laden um die Ecke. Die praktische Umsetzung bereitet derzeit die Europäische Zentralbank vor, parallel dazu arbeiten die EU-Institutionen an einem Gesetz. Damit ist noch nicht entschieden, ob der Digitale Euro auch tatsächlich kommt – das wird final die EZB entscheiden –, aber der Rahmen für die neue digitale Währung ist gesetzt.hat die Kommission vor einem Jahr veröffentlicht.
Dennoch sehen diese Staaten die Notwendigkeit, für bestimmte Zwecke Daten zu speichern und gegebenenfalls an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, etwa für die Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche, Terrorismus und Steuerhinterziehung. Wer ein Konto für den Digitalen Euro anbietet, muss in diesen Bereichen gewisse Anforderungen erfüllen, so die einhellige Meinung unter den Mitgliedstaaten.
Die Kommission hat sich hier bewusst an den Regeln für Bargeld orientiert. Auch Bargeldzahlungen werden nicht überwacht, aber Ein- und Auszahlungen schon. Die Offline-Version des Digitalen Euro soll dem Bargeld ähneln, deshalb will die Kommission ähnliche Regeln einführen.Einigen EU-Mitgliedstaaten gehen diese Beschränkungen jedoch noch zu weit.
Ungeklärt ist bei alledem allerdings noch, wie der Digitale Euro zwischen Nah- und Fernzahlungen unterscheiden soll. Frankreich schlägt vor, dafür die Daten zu nutzen, die anzeigen, welche Art der Zahlung genutzt wird. Fordert eine Kasse in einem Geschäft eine Transaktion an, soll dies als Nahzahlung gelten. Fordert hingegen ein E-Commerce-Interface eine Transaktion an, wird sie als Fernzahlung gekennzeichnet.
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