Während von der Leyen in den sozialen Medien vom neuen EU-Gesetz „Digital Services Act“ schwärmt, warnt Sonneborn: Der EU-Kommission geht es um die Zerstörung von Grundfreiheiten.
Konkret nennt der Parlamentarier zunächst das Recht auf freie Meinungsäußerung, das auch die Informationsfreiheit umfasst. Dann die Medienfreiheit, das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz der persönlichen Daten. All diese Rechte würden durch das neue Gesetz nicht nur nicht geschützt, sondern gezielt zerschlagen werden.
Bei Durchsicht aller 54 Artikel der Grundrechte der Europäischen Union, niedergelegt in der gleichnamigen Charta, ist uns kaum ein Artikel begegnet, der von der Kommission von der Leyen noch nicht verletzt worden wäre. Art. 11 : Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.Art. 10 : Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.Art. 7: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
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