EuGH-Generalanwalt: Auch Architekten und Ingenieure sollen sich unterbieten können
Anzeige Das Votum des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof ist an Deutlichkeit kaum zu überbieten: Die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verstößt aus seiner Sicht gegen EU-Recht.
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