EuGH-Gutachten zur 'Mehrflugdienststundenvergütung' bei Lufthansa

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Einem juristischen Gutachten am Europ\u00e4ischen Gerichtshof zufolge hat die Klage eines Lufthansa-Piloten in Teilzeit zum Thema 'Mehrflugdienststundenverg\u00fctung' keine Aussicht auf Erfolg. Die Urteilsverk\u00fcndung ist weiter offen.

Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof zufolge ist es keine verbotene Diskriminierung von Teilzeitkräften, wenn eine Firma ab einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden im Monat eine zusätzliche Vergütung zahlt.

Es bestehe kein Anlass, die Stundengrenze für Teilzeitkräfte proportional abzusenken, erklärte Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in Luxemburg. Sonst würden diese bessergestellt. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte dem EuGH diese Frage vorgelegt. Es muss über die Klage eines Piloten entscheiden, der bei einer Lufthansa-Tochter in Teilzeit arbeitet.

Der Pilot fordert, dass die Grenze für Teilzeitkräfte entsprechend gesenkt werden sollte. Der Generalanwalt argumentierte nun, dass Teilzeitbeschäftigte pro Flugstunde genauso bezahlt würden wie Vollzeitkräfte. Sie würden also nicht schlechter behandelt.

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