EuGH: Polnisches Gericht muss neue Kammer selbst prüfen Polen EuGH
Im Streit um die Justizreformen in Polen hat der Europäische Gerichtshof auf eine klare Entscheidung verzichtet. Das Oberste Gericht in Polen müsse klären, ob die dort neu geschaffene Disziplinarkammer unabhängig sei, erklärten die obersten EU-Richter in Luxemburg. Dabei müssten unter anderem die Umstände betrachtet werden, unter denen Richter dieser Kammer ernannt werden.
Das Oberste Gericht hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Disziplinarkammer hatte. Diese war im Zuge der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau 2018 geschaffen worden. Die rechts-konservative Regierungspartei PiS hat das Justizsystem des Landes seit 2015 komplett umgebaut.Die neue Kammer beim Obersten Gericht kann Disziplinarmaßnahmen gegen Richterinnen und Richter verhängen und soll auch darüber entscheiden, ob Versetzungen von Richtern des Obersten Gerichts in den Ruhestand rechtmäßig sind.
Ihre Mitglieder werden vom Landesjustizrat gewählt, der wiederum vom Parlament ernannt wird. Dort hat die Regierungspartei PiS mit Abstand die meisten Stimmen und kann so regierungstreue Juristen in den Rat entsenden.
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