Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) befürwortet die Entwicklung und den Einsatz von KI-Modellen, setzt aber klare Bedingungen. KI-Anbieter können auf das 'berechtigte Interesse' als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zurückgreifen, müssen aber einen 3-Stufen-Test durchlaufen, um die Legitimität der Datenverarbeitung zu prüfen. Nationale Datenschutzbehörden sollen dabei die Interessen der Nutzer und die spezifischen Risiken für die Bürgerrechte abwägen.
Der Europäische Datenschutz ausschuss legt der Entwicklung und dem Einsatz von Modellen für Künstliche Intelligenz keine großen Steine in den Weg. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der europäischen Datenschutz beauftragten zur Regulierung von KI im Hinblick auf die Datenschutz -Grundverordnung (Nach Einschätzung der Datenschützer können sich Meta, Google, OpenAI & Co.
Mit Blick auf die Grundrechteabwägung betont der EDSA, dass "spezifische Risiken" für die Bürgerrechte in der Entwicklungs- oder Einsatzphase von KI-Modellen auftreten könnten. Um solche Auswirkungen zu beurteilen, sollen Aufsichtsbehörden "die Art der von den Modellen verarbeiteten Daten", den Kontext und "die möglichen weiteren berücksichtigen.
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