Berlin/München - Das Urteil fiel eindeutig aus - zugunsten des Fußballprofis Jérôme Boateng. Fünf negative Äußerungen in einem Interview des früheren
In einem Interview sprach Fußballprofi Jérôme Boateng abfällig über seine Ex-Freundin. Kurz danach starb sie. Die Mutter der Ex-Freundin wollte die Äußerungen nachträglich verbieten lassen.. Fünf negative Äußerungen in einem Interview des früheren Nationalspielers über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt seien rechtlich zulässig, entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz.
Die Mutter hatte argumentiert, Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild ihrer Tochter. "Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden", erklärte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig in der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen.Boatengs Sprecher Thomas Knipp sagte nach dem Urteil, man begrüße die Entscheidung, weil nun Ruhe in dem Rechtsstreit einkehre.
Zuletzt hatte ein Strafprozess gegen Boateng für Schlagzeilen gesorgt. Das Landgericht München verwarnte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro unter Vorbehalt. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss der 35-Jährige diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen.
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