Im Streit um den „Welt“-Beitrag des Autors Manfred Klimek gibt es eine neue Wendung. Die Pressekammer des Landgerichts Köln gab der Unterlassungsklage Lutterbecks statt. Das Selbstinterview ist nach Meinung des Gerichts nicht anders zu bewerten als eine Reportage oder ein Kommentar und dazu rufschädigend.
Im Streit um den „Welt“-Beitrag des Autors Manfred Klimek gibt es eine neue Wendung. Die Pressekammer des Landgerichts Köln gab der Unterlassungsklage Lutterbecks statt. Das Selbstinterview ist nach Meinung des Gerichts nicht anders zu bewerten als eine Reportage oder ein Kommentar und dazu rufschädigend.Screenshot
Wie Claus Lutterbeck MEEDIA mitteilte, hat die Pressekammer des Gerichts "vor allem die absurde Springer-Behauptung, die 'Welt' trage keine Verantwortung für das, was ihr Autor geschrieben habe, klar zurückgewiesen", interpretiert der ehemalige Stern-Reporter das Urteil. Wie Claus Lutterbeck MEEDIA mitteilte, hat die Pressekammer des Gerichts "vor allem die absurde Springer-Behauptung, die 'Welt' trage keine Verantwortung für das, was ihr Autor geschrieben habe, klar zurückgewiesen", interpretiert der ehemalige Stern-Reporter das Urteil.Du hast noch keine ID? Dann jetzt registrieren und das ganze Medienangebot kostenlos testen.
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