Exmatrikulation laut Berliner Gericht rechtens: Hochschule wirft Studentin nach Gruppenchat während der Prüfung raus.
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Daraufhin hatte dann die Hochschule ein Prüfungsverfahren gegen die bekannten Mitglieder der Chatgruppe eingeleitet – und die Klägerin anschließend exmatrikuliert. Der Vorwurf: besonders schwerwiegende Täuschung. Die Studentin wollte das nicht hinnehmen und reichte Klage gegen ihren Rauswurf vor dem Verwaltungsgericht ein. Dieses gab der Hochschule allerdings recht und wies die Klage ab.
Wenn ein Prüfungsausschuss urteile, dass eine Studierende schwer getäuscht habe, sei die Exmatrikulation rechtens, begründete das Gericht. Die Studentin habe während der gesamten Prüfung Fragen und Antworten ihrer Kommiliton:innen mitgelesen und zum Teil selbst kommentiert. Außerdem seien in der Gruppe auch Screenshots der Antworten aus dem Multiple-Choice-Teil der Klausur geteilt worden.
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