Die Frist für die Einmalzahlung an Studenten läuft bald ab. So kann das Geld noch kurzfristig beantragt werden.
Gestiegene Mieten für WG-Zimmer und hohe Lebensmittel-Preise: Die Folgen der Energiekrise zeigen sich an vielen Stellen. Mit einer Einmalzahlung wollte der Staat Studierenden und Fach-Schüler:innen unter die Arme greifen.Antrag für Einmalzahlung bald nicht mehr möglich
Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, können die Einmalzahlung beantragen. Auch Fach-Schüler:innen, Promovierende oder Student:innen im Urlaubssemester oder die Teilzeit studieren, können sich über die 200 Euro freuen. Zusätzlich muss ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sein.Ganze 3,5 Millionen Studierende und Schüler:innen sind demnach antragsberechtigt.
Für den Rest könnte es nun ganz schön knapp werden. Die Frist geht nur noch bis zum 30. September. Danach verfällt der Anspruch auf das Geld.Wer nicht nur vor Uni-Klausuren prokrastiniert, sondern auch den Antrag bis jetzt vor sich hergeschoben hat, kann die letzten Septembertage jedoch noch sinnvoll nutzen. Der Antrag kann nämlich in nur vier Schritten online erledigt werden.
. Den benötigen sie, um sich überhaupt für den Antrag anmelden zu können. Wer nun Panik bekommt und nicht weiß, wovon die Rede ist, sollte am besten nochmal seine Bildungseinrichtung kontaktieren.screenshot/www.einmalzahlung200.de Als Nächstes muss die Identität nachgewiesen werden. Auf der Website ist zu lesen:"Mit Ihrer BundID melden Sie sich zum Antrag an. Ihre Identität weisen Sie zum Beispiel mit dem Online-Ausweis nach."Für den dritten Schritt muss nur noch ein Formular ausgefüllt werden. Dort werden die Kontodaten hinterlegt.
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