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vor einigen Jahren sollen bald eine recht einfache Möglichkeit bekommen, kostenlos Schadensersatz zu fordern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte an, am Montag eine Sammelklage gegen den Facebook -Mutterkonzerneinzureichen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich der Klage anschließen können und müssen somit keine eigenen Prozesskosten tragen. Außerdem können ihre möglichen Ansprüche nicht mehr zum Jahreswechsel verjähren.
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2021: Unbekannte Täter hatten die Suchfunktion von Facebook missbraucht, um sich Daten von Mitgliedern anzueignen. Statt nach Namen suchten sie mit Facebooks Freunde-Funktion nach zufälligen Telefonnummern und konnten so bei jedem Treffer eine Nummer dem jeweiligen Facebook-Profil und damit oft auch einem echten Namen zuordnen. Mehr als 500 Millionen Nummern wurden nicht nur ausgelesen, sondern auch in Foren im Internet veröffentlicht.
Lange Zeit war unklar, unter welchen Voraussetzungen Betroffene Schadensersatz geltend machen können. Meta zeigte sich nur dazu bereit, wenn ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden könnte, zum Beispiel Kosten für die Spambekämpfung oder eine geänderte Telefonnummer. Mitte November entschied jedoch der Bundesgerichtshof , dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen.
Beim bloßen Kontrollverlust können Betroffene allerdings nicht erwarten, dass der Schadensersatz allzu hoch ausfällt, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe und nannte 100 Euro als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.Wer sich der Sammelklage anschließen möchte, muss voraussichtlich bis zum neuen Jahr warten.
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