Faeser will Urteil gegen Handy-Durchsuchungen bei Flüchtlingen umgehen

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Faeser will Urteil gegen Handy-Durchsuchungen bei Flüchtlingen umgehen Bundesregierung Bundesverfassungsgericht Datenschutz Überwachung

gegebenenfalls später erfolgen, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen vermieden werden. Sie könnten nicht verwertet werden. Die Datenträger dürften zudem nur von einem Bediensteten ausgewertet werden, der die Befähigung zum Richteramt hat.

"Die Änderung dient der Konkretisierung", die aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nötig geworden sei, erläutert das Bundesinnenministerium dazu in der Begründung zum geplanten Paragraf 15a des Asylgesetzes. Entscheidend sei, das Verfahren für das BAMF praxistauglich zu halten. "Um dies zu gewährleisten, wird ausdrücklich zwischen den Schritten des Auslesens und des Auswertens unterschieden", heißt es.

Das BMI begründet seine Initiative so: "Mit dem frühzeitigen Auslesen wird gewährleistet, dass dieser Schritt bereits im Rahmen der Antragstellung erfolgen kann und damit zu einem Zeitpunkt, in dem im Rahmen der Abläufe des Asylverfahrens eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit eines Vorhandenseins von relevanten Daten besteht.

Zugleich will das BMI einen breiten Begriff eines Datenträgers festschreiben. Ihm zufolge soll klargestellt werden, dass davon sämtliche mobilen Geräte einschließlich Smartphones "und externer Datenwolken" umfasst sind. Als Beispiel für eine solche Cloud-Anwendung nennt es Google Drive. Das Bedürfnis für diesen Zusatz ergebe sich "aus der zunehmenden Bedeutung dieser Form der Datenspeicherung bei Personen aus vielen Herkunftsländern".

. Die Initiative unterlaufe nicht nur das Urteil, sondern verletze auch verfassungs- und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz. Sollte das Gesetz so verabschiedet werden, bleibe nur noch der Weg vors Bundesverfassungsgericht.

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