Fall Lorenz: Gericht bestellt Polizeipsychologen

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Vor dem Prozess soll ein Gutachter die Sekunden vor den tödlichen Schüssen analysieren – und die Handlungsspielräume des Beamten bewerten.

Im Frühjahr 2025 wurde in Oldenburg der 21-jährige Lorenz von einem Polizisten erschossen. Vor Beginn des Prozesses soll sich ein Polizeipsychologe mit dem Fall befassen.

Vor dem Prozess um die tödlichen Polizeischüsse auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat das Landgericht ein polizeipsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Sachverständiger soll untersuchen, welche Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten Menschen in einer solchen Situation haben. Dabei soll er auch bewerten, ob Polizisten aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung mehr Handlungsmöglichkeiten haben als andere Menschen. Nach Angaben des Gerichts spielte sich das Geschehen sehr schnell ab und war äußerst dynamisch und komplex.sei.

Der angeklagte Polizist soll den Deutschen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Die Ermittlungen ergaben, dass der Beamte fünfmal innerhalb von zwei Sekunden aus höchstens anderthalb Metern Entfernung geschossen und dabei Lorenz viermal getroffen hatte – in Bauch, Oberschenkel, Hüfte und Kopf. Lorenz starb im Krankenhaus. Zu dem Polizeieinsatz war es gekommen, weil Passanten eine Körperverletzung in der Oldenburger Innenstadt gemeldet hatten.

Lorenz soll daran beteiligt gewesen sein. Die Verteidigung des Polizeibeamten mache eine Notwehrlage geltend, während die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden, hieß es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Für den Fall, dass sich die Annahme der Staatsanwaltschaft in der Beweisaufnahme bestätige, müsste die Kammer auch prüfen, ob der Angeklagte seinem Irrtum über die Notwehrlage fahrlässig unterlag, führte das Gericht weiter aus.

Im vergangenen November hatte die Oldenburger Staatsanwaltschaft den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Deutsche sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen und ihm die Waffe entreißen. Tatsächlich habe der 21-Jährige Reizgas versprüht, ein mitgeführtes Messer aber nach Angaben der Ermittler nicht benutzt. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden.

Der gewaltsame Tod des jungen Mannes löste weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus Entsetzen aus. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straße. Nach Auffassung der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ ist Rassismus die Hauptursache für seinen Tod. Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns über Ihren Beitrag und einen respektvollen Austausch.

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