Farbanschlag auf Brandenburger Tor: Aktivisten der „Letzten Generation“ verurteilt

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Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind drei Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen gemeinschädlicher

Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind drei Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt worden. Eine Sache wertete die Richterin als starfschärfend.

Die Beschuldigten hätten durch das Aufbringen der Farbe Kosten von 110.000 Euro verursacht, sagte Richterin Christine Mathiak am Dienstag am Amtsgericht Berlin. Sie hätten durch die Aktion billigend in Kauf genommen, dass erhebliche Schäden an einem Nationalsymbol entstehen. Sie wurden zu jeweils acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.Bei den Verurteilten handelt es sich um eine 22-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren.

gemeinsam mit weiteren Klimaaktivisten am 17. September 2023 mittels präparierter Wasserlöscher gelbe und orange Farbe auf die Säulen des Brandenburger Tors gesprühtDie Richterin folgte mit ihrem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Ihre Mandanten hätten nicht damit gerechnet, dass die Farbe so lange auf dem Brandenburger Tor haften bleibe, sagten sie ihn ihren Plädoyers.

Erst am nächsten Tag sei mit einer Hebebühne auch der obere Teil der Säulen mit Wasser gereinigt worden, führte die Restauratorin weiter aus. Zu dem Zeitpunkt sei die Farbe aber schon so weit eingetrocknet gewesen, dass dies nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb sei ein aufwändigeres Verfahren mit speziellen Reinigungsmitteln nötig geworden. Dies dauerte bis November 2023.

„Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Richterin den Sachverhalt nicht unvoreingenommen aufklären wollte“, sagte wiederum Inga Schulz, Rechtsanwältin von einer der Angeklagten. „Stattdessen wurde die Farbaktion am Brandenburger Tor als Anschlag auf das Deutsche Nationaldenkmal gewertet. Eine Bewährungsstrafe für eine Sachbeschädigung ist eine singuläre Entscheidung und keine angemessene Reaktion auf zivilen Ungehorsam.

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