Eine Einigung auf eine Gesetzesänderung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten ist in greifbarer Nähe. Frauen in Deutschland könnten bald Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit nach einem frühen Schwangerschaftsabbruch haben. Die geplante Änderung sieht eine gestaffelte Regelung vor, die sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft richtet.
3. Januar 2025 um 07:36 UhrFrauen, die in Deutschland eine Fehlgeburt erleiden, könnten bald Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutz es haben. Eine Einigung auf eine entsprechende Gesetz esänderung scheint in greifbarer Nähe zu sein und könnte noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden.Nach der aktuellen Gesetz gebung dürfen Frauen in der Regel acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten.
In diesen Fällen wird die Fehlgeburt als Totgeburt klassifiziert, und die Frauen haben Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Bei Fehlgeburten vor der 24. Woche oder bei einem geringeren Gewicht des Babys endet der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft, ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit für die betroffene Frau.
Familienministerin Lisa Paus setzt sich für eine Ausdehnung des Mutterschutzes auf Frauen ein, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben. Die Union befürwortet eine Regelung ab der 13. Woche. Die neuen Regelungen zum Mutterschutz könnten wie folgt aussehen:„Ich freue mich sehr, dass sich jetzt eine breite parteiübergreifende Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet“, sagte Paus dem Tagesspiegel.
Das Ziel dieser Neuregelung ist es, eine Erholungszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt zu gewährleisten und einen besonderen Schutzraum für die betroffene Frau zu schaffen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, um die Ungleichbehandlung zwischen Fehl- und Totgeburten zu beseitigen und den gesundheitlichen sowie psychologischen Bedürfnissen der betroffenen Frauen gerecht zu werden.
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