In den kommenden Wochen stehen viele Brückentage an. Für Beschäftigte eine schöne Gelegenheit, sich für ein verlängertes Wochenende freizunehmen. Aber was, wenn alle gleichzeitig Urlaub wollen?
1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingsten oder Fronleichnam. Der Mai kommt mit zahlreichen Feiertagen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gelegenheit, sich für ein verlängertes Wochenende freizunehmen. Haben Sie sich die Brückentage im Mai schon gesichert? Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, was Beschäftigte wissen müssen, wenn es um die beliebten Urlaubstage geht. 1.
Wenn sich die Urlaubswünsche beißen und mehrere Teammitglieder gleichzeitig Urlaub möchten, muss der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, wer den Vorzug bekommt, so der Fachanwalt weiter.
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