Regale auffüllen, kellnern oder hinter der Eistheke stehen: Wer in den Ferien eigenes Geld verdienen will, hat viele Möglichkeiten. Diese gesetzlichen Regeln sollten Ferienjobber aber kennen.
Regale auffüllen, kellnern oder hinter der Eistheke stehen: Wer in den Ferien eigenes Geld verdienen will, hat viele Möglichkeiten. Diese gesetzlichen Regeln sollten Ferienjobber aber kennen.Cooler Job, aber: Wenn Schüler in den Ferien in einer Eisdiele arbeiten, müssen sie - an ihr Alter angepasst - bestimmte Arbeitszeiten einhalten.
Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. In dieser Zeit können sie zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten, aber nicht mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Wer bereits 16 Jahre alt ist, kann zum Beispiel in Gaststätten auch bis 22 Uhr arbeiten. Weitere Ausnahmen kann man zum Beispiel beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachlesen.
Wird der Ferienjob nur in wenigen Wochen ausgeübt, bietet sich eine kurzfristige Beschäftigung an - die auf von vornherein auf einen Zeitraum von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt ist. Ein solcher kurzfristiger Minijob ist nach Angaben der Minijob-Zentrale sozialversicherungs- und beitragsfrei. Es gibt dann in der Regel auch keine Verdienstbeschränkung.
Ein Ferienjob könne aber auch als Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, so die Minijob-Zentrale weiter. Etwa, wenn er neben der Schule fortgeführt werden soll. In einem Minijob mit Verdienstgrenze können Schülerinnen und Schüler dann bis zu 538 Euro durchschnittlich im Monat und bis zu 6.456 Euro in einem Jahr verdienen.Wer sich bei einem Ferienjob verletzt, ist gesetzlich unfallversichert.
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