Auf Bahnhöfen, an Flughäfen fallen sie auf: Familien mit Schulkindern, die kurz vor oder nach den Ferien verreisen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn ...
Auf Bahnhöfen oder an Flughäfen fallen sie auf: Familien mit Schulkindern, die kurz vor oder nach den Ferien verreisen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn Schulen nicht zustimmen.
Ein Anruf bei der richtigen Schule brachte schließlich ans Licht, dass das Kind krankgemeldet war. Die Folge: Die Mutter muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen, wie es von der Polizei hieß.Schulen können es so genau mit diesen letzten und ersten Unterrichtstagen nehmen: Die gesetzlich verankerte Schulpflicht sei ein hohes Gut, erläutert eine Sprecherin des Kultusministeriums von Niedersachsen.
Die Zahlen dürften aber um einiges höher liegen: Nicht immer geht aus den Statistiken hervor, ob angeordnete Bußgelder wegen Schwänzerei Ferienverlängerungen betreffen. Und nicht enthalten sind Verfahren für Grund- und Hauptschulen sowie einen Großteil der Förderschulen. Sie werden von den Schulämtern der Kommunen geführt.
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