Die Blockadeaktion der 'Letzten Generation' am Flughafen Köln/Bonn hat vielen Reisenden den Start in den Urlaub vermiest. Welche Rechte haben sie jetzt?
Am Mittwochmorgen haben sich mehrere Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“, darunter dieser Mann, auf dem Gelände des Flughafens Köln/Bonn festgeklebt.
Für viele stellt sich jetzt die Frage nach einer Entschädigung. Zumal es eine besondere Situation ist. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei „Flightright“ erklärt, welche Rechte Betroffene haben.
Wählen Fluggäste eine Ticketrückerstattung, sei die Airline verpflichtet, ihnen den Preis der Flüge innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten, so die Expertin. Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, sei die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern.Dabei könnten Fluggesellschaften nicht nur auf eigene, sondern auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen umbuchen.
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 müssen Fluggesellschaften bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen.
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