Wann gibt es Anzahlungen zurück? Was ist mit Ansprüchen wegen entgangener Urlaubsfreunden? Ein Fachmann beantwortet fünf wichtige rechtliche Fragen zur FTI-Insolvenz, die sich viele stellen.
Die FTI- Insolvenz wenige Wochen vor der Sommerferienzeit hat viele Urlauberinnen und Urlauber kalt erwischt und geplante Reisen reihenweise platzen lassen. Nicht nur Betroffenen stellen sich grundsätzliche reiserechtliche Fragen – von Stornierung bis Schadenersatz . Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Kay P. Rodegra gibt Antworten. 1. Zahlungen aus eigener Tasche vor Ort – was tun? Rund 65.
«Wer aus bloßer Unsicherheit seine FTI-Reise storniert, macht das auf eigenes Risiko, es liegt kein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung vor», stellt Rodegra klar. Nur wenn ein Versicherungsgrund vorliege, zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung, die zur Reiseunfähigkeit führt, übernehme die Versicherung anfallende Stornokosten.
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