Karlsruhe - Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 will der Bundesgerichtshof (BGH)
In zwei Verfahren konnte sich Martin Kind schon erfolgreich gegen seine Absetzung als Geschäftsführer von Hannover 96 wehren. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht könnte es nun anders ausgehen.als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 will der Bundesgerichtshof am 16. Juli eine Entscheidung verkünden. Das teilte der zweite Zivilsenat am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mit.
Der Karlsruher Senat deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass das Gericht diese Einschätzung der Vorinstanzen womöglich nicht teilt. Dass dieDer 79 Jahre alte Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein und nicht die Kapitalseite im Falle einer solchen Ausgliederung die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft besitzt.
Mit dem Verweis darauf setzte die e.V.-Führung Kind im Juli 2022 als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH ab. Beide Seiten sind seit Jahren zerstritten. Kind konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen seine Abberufung wehren, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt.
Darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt. In dem Gremium sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite.Die Vereinsseite gehe mit einem guten Gefühl aus der Verhandlung, sagte Hannover 96-Aufsichtsratschef Ralf Nestler in Karlsruhe.
Stattdessen ging es vor allem um die Frage, ob der Beschluss, Kind als Geschäftsführer abzusetzen, mit dem Wesen der GmbH vereinbar und sittenwidrig war. Zum Ende der Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die anstehende Entscheidung, er wolle im Genre bleiben: "Es wird kein Unentschieden geben".
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