Vor dem Bezirks- und Berufungsgericht ist Marius Borg Høiby gescheitert. Jetzt möchte Kronprinzessin Mette-Marits Sohn vor den Obersten Gerichtshof treten.
Vor dem Bezirks- und Berufungsgericht ist Marius Borg Høiby gescheitert. Jetzt möchte Kronprinzessin Mette-Marits Sohn vor den Obersten Gerichtshof treten. Marius' Anwalt reicht nach Fußfessel-Entscheidung Beschwerde ein”: „Die Beschwerde an den Beschwerdeausschuss des Obersten Gerichtshofs wurde heute Nachmittag eingereicht.
” Der Jurist argumentiert, die Beurteilungen des Gerichtes „wirken oberflächlich”.
„Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht vollständig begründet ist, und bitten daher den Obersten Gerichtshof, sie aufzuheben, damit es zu einer neuen Verhandlung kommt", erklärt René Ibsen gegenüber und weiter: „Wir sind der Meinung, dass eine Beurteilung der konkreten Rückfallgefahr fehlt, falls er unter elektronische Überwachung gestellt wird”. Das Berufungsgericht argumentierte unter anderem, die Strafvollzugsbehörde könne Marius' Kommunikationswege nicht kontrollieren, wenn er sich erst einmal in Hausarrest befinde.
Marius Borg Høiby fordert, vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden und die restliche Zeit unter elektronischer Überwachung auf dem Anwesen Skaugum verbringen zu dürfen. Die Richter hatten seine Forderung abgelehnt, weil der Angeklagte in der Vergangenheit mehrmals gegen das ihm verhängte Kontaktverbot verstoßen hatte und Wiederholungsgefahr bestünde. Marius zeigte sich nach der Entscheidung nicht einsichtig und beschuldigte daraufhin seine Ex-Freundin, den Kontakt zu ihm gesucht zu haben.
Die Anwältin von Wenn Marius mit seiner Forderung auch vor dem Obersten Gerichtshof scheitern sollte, dürfte der Sohn von Mette-Marit mindestens bis zur Urteilsverkündung am 15. Juni in Untersuchungshaft bleiben. Die Staatsanwaltschaft forderte beim Schlussplädoyer, den Angeklagten in 39 von 40 Fällen schuldig zu sprechen. Sollte das passieren, könnten
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