Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unterstützt das Pflegekompetenzgesetz (PKG) aus Sicht seiner Mitglieder. Gleichzeitig äußert er Kritik an der vorgesehenen Regelung in einem Rahmenvertrag auf Ebene der Vertragspartner.
Das Pflegekompetenzgesetzes ( PKG ) verfolgt aus Sicht der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA ein richtiges Ziel. Es sei sehr wichtig, „die Kompetenz der Pflegefachpersonen zu stärken und zu erweitern“, teilten sie am Montag mit.Dies sei auch im Bereich der Verordnung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und von Hilfsmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung“ nötig, um die pflegerische Versorgung zu verbessern.
Immerhin gehe es dabei auch darum, die Ärzte zu entlasten, indem Pflegefachpersonal Aufgaben übernehme, für die es qualifiziert sei.Allerdings sind die Mitglieder dagegen, dass laut PKG die vorgesehene Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen ausschließlich in einem Rahmenvertrag auf Ebene der Vertragspartner geregelt werden soll und nicht in den einschlägigen Richtlinien durch den G-BA. Damit drohe Wirrwarr.Denn die Schaffung von von zwei parallelen Regelungswerken zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege und von Hilfsmitteln werde zu erheblichen kompetenzrechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten und inhaltlichen Überschneidungen mit den etablierten Richtlinien-Regelungen des G-BA führen.Wie die Mitglieder des G-BA sieht auch der Deutsche Pflegerat den Entwurf von Minister Lauterbach für das PKG als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. „Die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen und deren erstmalige gesetzliche Verankerung ist lange überfällig für unsere Profession und ein wichtiger Schritt für eine pflegerische Handlungsautonomie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.Zugleich rief sie Bund und Länder auf, der Profession Pflege im Gesundheitssystem eine Struktur und Stimme zu geben, um ihre Weiterentwicklung und damit die pflegerische Versorgung der Bevölkerung aktuell und in der Zukunft zu sicher
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