Die STIKO-Empfehlungen zur RSV-Impfung von Neugeborenen und Säuglingen nimmt der G-BA nicht in die Schutzimpfungsrichtlinie auf. Der Grund: Das Bundesgesundheitsministerium ist zuständig.
Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird die Schutzimpfungsrichtlinie nach der neuen STIKO-Empfehlung zur RSV-Immunisierung nicht anpassen. Das hat allerdings nur rein formale Gründe. „Wir stellen uns nicht gegen die STIKO-Empfehlung, wir sagen nicht, dass es keine probate Intervention ist“, betonte der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Professor Josef Hecken, in der Sitzung am Donnerstag.
„Kein klassischer Impfstoff“Hintergrund der Entscheidung: Der G-BA kann die RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge nicht in den Impfleistungskatalog aufnehmen, weil der monoklonale Antikörper Nirsevimab „kein klassischer Impfstoff ist“ und deshalb nicht unter die Richtlinie fällt, erklärte Hecken. Damit die Prophylaxe Kassenleistung werde, sei jetzt das Bundesgesundheitsministerium am Zug.
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