G7-Datenleak: Piratenpartei legt Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ein Piraten G7
Die Piratenpartei hat Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München zu einer Hausdurchsuchung nach einem Leak vertraulicher Polizeidokumente zum G7-Gipfel von 2015 eingelegt. Die Beschwerde erfolgt auf Basis von Paragraf 304 der Strafprozessordnung . "Das Vorgehen ist in vielen Hinsichten skandalös", begründete Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, die juristische Gegenwehr.
Die gesamte Aktion sei unverhältnismäßig gewesen, moniert die Parteichefin. "Am schlimmsten ist jedoch, dass das Gericht nicht berücksichtigte, dass bestimmte Daten besonders schützenswert sind und die Piratenpartei unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht – besonders gegenüber Organen der Exekutive." Die politische Dimension dieses Vorgangs sei immens.
waren auf der als linksextremistisch eingestuften Plattform Indymedia vertrauliche Einsatzdokumente zum Vorgängertreffen der Staatsführer der großen Industriestaaten am gleichen Ort aufgetaucht . Zu dem geheimen Material gehörten etwa ein Einsatzbefehl mit Listen von Polizeieinheiten und deren Digitalfunk-Kanälen sowie Handynummern von Führungskräften. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte der Leak aber keinen Einfluss auf die aktuelle G7-Einsatzplanung.
Zur Veröffentlichung der als vertraulich eingestuften Dokumente war unter anderem eine von der Piratenpartei gehostete CryptPad-Instanz genutzt worden. Über diese können Nutzer öffentlich und kostenfrei Dateien teilen..
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