Gefängnis für Schwarzfahrer? Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

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Gefängnis für Schwarzfahrer? Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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Mehrere Monate Gefängnis für einmal Schwarzfahren in der Tram? Der Betroffene protestiert dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht.

2,90 Euro kostet eine Kurzstrecke in der Straßenbahn in Mainz. Aber aus den 2,90 Euro können schnell Tausende Euro werden. Weil der drogenabhängige Peter K., der mit der Straßenbahnlinie 53 morgens um 8.31 Uhr unterwegs war, ohne eine solche Fahrkarte erwischt wurde, musste er 60 Euro „erhöhtes Beförderungsentgelt“ zahlen.

Das sei auch völlig übertrieben, meint der Mainzer Rechtsanwalt Sebastian Sobota. Er hat gemeinsam mit seiner Kollegin Jessica Hamed eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Strafurteil geschrieben. 2,90 Euro seien ein „extrem geringes objektives Tatunrecht“, führen sie darin aus. Wenn ein Täter vor dem Richter steht, fließen natürlich mehrere Faktoren in das Urteil ein. Wiederholungstäter werden härter bestraft, es soll ihnen eine Lehre sein. Peter K.

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