Geflügelpest im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim: Schwäne und Gänse infiziert

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Geflügelpest im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim: Schwäne und Gänse infiziert
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Der Ausbruch der Geflügelpest wurde im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim nachgewiesen. Infizierte Schwäne und Gänse stellen ein Risiko für die Nutzgeflügelhaltung dar. Das Veterinäramt ruft Geflügelhalter zur Vorsicht auf und empfiehlt Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Nachdem sich die Geflügelpest bei Wildvögel n in den letzten Jahren in Deutschland immer mehr ausgebreitet hat, wurde nun auch im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim der Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen. Das Influenzavirus H5-N1 wurde bei mehreren toten Schwänen in Peppenhöchstädt, einem Ortsteil der Marktgemeinde Uehlfeld, nachgewiesen, so in einer Pressemitteilung zu lesen. In den letzten Tagen sind weitere tote Schwäne und Gänse im Landkreis Neustadt a.d.

Aisch-Bad Windsheim entdeckt worden, deren Untersuchung ebenfalls auf den Geflügelpesterregen hindeutet. Das Veterinäramt des Landratsamtes Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim hat die Funde an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur genaueren Analyse weitergeleitet. Diese Entwicklungen sind laut der Pressemitteilung ein dringender Hinweis darauf, dass die Geflügelpest in der Region weiterhin eine ernsthafte Gefahr darstellt. Infizierte Wildvögel stellen ein hohes Risiko für die Nutzgeflügelhaltung dar. Die Ansteckung von Nutzgeflügel durch das Virus kann dramatische Folgen haben – sowohl in rechtlicher als auch in tiergesundheitlicher Hinsicht. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter werden dringend empfohlen, den direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist es, Geflügel ausschließlich in wasserfest überdachten und vogeldicht umzäunten Stallungen, Ausläufen oder Volieren zu halten. So kann verhindert werden, dass Wildvögel in den Bereich des Hausgeflügels gelangen. Zudem müssen alle möglichen indirekten Übertragungswege berücksichtigt werden. Wildvögel können ihre Ausscheidungen über Schuhwerk, Einstreu oder Tränkwasser weitergeben. Zudem sollten Schuhe gewechselt, Hände desinfiziert, Besucherverkehr eingeschränkt und Wasser nur aus dem Brunnen verwendet werden.Meldung verendeter Tiere Tot aufgefundene Enten, Gänse, Störche, Reiher und Schwäne sollten nicht bewegt oder berührt werden. Entsprechend verendete Tiere können dem Veterinäramt Neustadt unter Angabe des Fundortes und einer Kontakttelefonnummer, für mögliche Rückfragen, gemeldet werden

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