Der 1. FC Köln hat im Kampf um den Verbleib am Geißbockheim einen Erfolg erzielt. Vor Gericht wurde der Beschwerde des Klubs stattgegeben.
Wichtiger Erfolg für den 1. FC Köln im Kampf um den Verbleib am Geißbockheim. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Beschwerde des Klubs stattgegeben, die sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem vergangenen November richtete.
Das OVG in Münster hatte im November den Bebauungsplan im Grüngürtel aufgrund eines handwerklichen Fehlers der Stadt Köln für unwirksam erklärt. Die Stadt verzichtete darauf, sich gegen das Urteil zu wehren.
„Es ist ja bekannt, dass wir unsere schon seit Jahren geplanten Erweiterungen am Geißbockheim für rechtmäßig und zulässig halten. Umweltrechtliche Bedenken zum Bebauungsplan hatte schon das Gericht in Münster im vergangenen Herbst sehr klar vom Tisch geräumt.
Er führt aus: „Das jüngste Urteil ist ein weiterer Schritt der gerichtlichen Überprüfung zur Wahrung der Interessen des FC und zur Aufklärung, wie in dieser Angelegenheit mit uns umgegangen wurde.“Wird die Revision nun irgendetwas ändern? Extrem unwahrscheinlich. Die Stadt könnte die vom OVG monierten Fehler zwar beheben, die dafür nötige Mehrheit im Stadtrat ist allerdings praktisch ausgeschlossen.
Der FC hatte sich in den vergangenen Monaten für Lösungen in jede Richtung offen gezeigt und konstruktiv mit Vertretern der Stadt um Lösungsmöglichkeiten gerungen, aber bisher keine für den FC wirtschaftlich darstellbaren Alternativen verhandeln können. „Wir werden diese Gespräche zielgerichtet fortsetzen, weil der dringende Handlungsbedarf weiterhin besteht“, sagt Türoff.
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