Die Kekulé-Kolumne: Geimpfte länger geschützt als Genesene? Dafür gibt es keinen medizinischen Beleg
Doch wer nun glaubt, mit seinem formal gültigen Genesenen-Ausweis die in Deutschland geltenden Voraussetzungen für 3G, 2G oder 2G-plus zu erfüllen, den kann das gleiche Schicksal wir die Inhaber der vorzeitig abgelaufenen Impfzertifikate ereilen. Denn was hierzulande gilt, entscheidet weder die EU noch die Bundesregierung oder das jeweilige Bundesland, sondern eine obere Bundesbehörde: Mitzum 14.
Von seiner frisch gebackenen Lizenz zum Regieren machte RKI-Chef Lothar Wieler bereits am folgenden Tag Gebrauch, indem er die Gültigkeitsdauer der Genesenennachweise kurzerhand von sechs auf drei Monate verkürzte.
Deshalb gibt es keinen Grund, von der Delta-Variante Genesene von Testpflicht, Quarantäneanordnungen, Kontaktbeschränkungen und anderen Corona-Maßnahmen freizustellen. Für die Politik ergibt sich daraus jedoch ein Dilemma: Mit dem gleichen Argument müssten eigentlich auch die Zertifikate für Geimpfte auf drei Monate verkürzt werden, mit absehbar negativen Auswirkungen auf die Impfbereitschaft.
Das Mantra einiger Fachleute, man könne die Pandemie "wegimpfen" und die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene waren bereits bei Delta wissenschaftlich nicht begründbar. Mit dem Aufkommen der Omikron-Variante lässt sich dieses falsche Versprechen definitiv nicht mehr aufrechterhalten.
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