Ein Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Diözesen und der Verwertungsgesellschaft Gema ist ausgelaufen – ohne Verlängerung. Musik in Kirchenkonzerten, beim Pfarrfest oder am Seniorennachmittag stehen zur Disposition, es drohen Konzertabsagen.
Michael Lachenmayr wird seit diesem Jahr zu Kasse gebeten. Der Kantor an der katholischen Stadtpfarrkirche St. Stephan in Mindelheim muss seit Jahresbeginn Gema-Gebühren bezahlen. Und zwar immer dann, wenn er bei Kirchenkonzerten Musik von Komponisten spielt, die noch leben oder noch keine 70 Jahre tot sind.
Die Gebühren wurden bislang vom Verband der deutschen Diözesen durch den Vertrag abgegolten. Doch dieser Pauschalvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und den katholischen Bistümern ist abgelaufen. Nun rechnet die Gema nicht mehr pauschal, sondern jedes Musikstück einzeln ab. Für die Musik in liturgischen Feiern wie Gottesdiensten wird der Betrag zwar weiterhin pauschal vom Verband der Diözesen entrichtet.
Für Kantor Michael Lachenmayr in Mindelheim bedeutet die neue Regelung deutlich mehr Arbeit. Die Zeit würde er lieber ins Üben von Musikstücken investieren. "Jetzt muss ich jede Veranstaltung im Vorfeld melden. Wenn ich's zu spät mache, kostet es mehr, und es ist ein deutlicher Mehraufwand, weil pfarreiintern andere Veranstaltungen gemeldet werden müssen.
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