Bei einem Doppelhaus in Steinheim an der Murr sind mehrere Vorgaben missachtet worden. Rechtlich gesehen sind es nun keine Doppelhaushälften mehr – aber trotzdem keine Einzelhäuser. Die Stadträte finden das dreist.
Bei einem Doppelhaus in Steinheim an der Murr sind mehrere Vorgaben missachtet worden. Rechtlich gesehen sind es nun keine Doppelhaushälften mehr – aber trotzdem keine Einzelhäuser. Die Stadträte finden das dreist.
So groß wie bei diesem Gesuch war die Empörung im Ausschuss für Technik und Umwelt des Steinheimer Gemeinderats vielleicht noch nie. „Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, sagte Rainer Breimaier . Roland Heck sprach von einem „Ding der Unmöglichkeit“. Den Unmut des Gremiums hatten Änderungsanträge für zwei Doppelhaushälften im Neubaugebiet Horrenwinkel IV + V heraufbeschworen.
Es seien zudem Terrassen in Dimensionen errichtet worden, die nicht genehmigt gewesen seien, Mauern im Bereich des nach Bebauungsplan ausgewiesenen Pflanzgebotes verwirklicht worden, wo das tabu ist, berichtete Binnig. „Wir haben hier eine Summe von Befreiungen, die wir so noch nicht hatten. Deshalb ist die Stadtverwaltung der Meinung, das Einvernehmen hier nicht erteilen zu können“, fasste die Amtsleiterin zusammen.
Die Frage ist nun, welchen Konsequenzen das nun für die Bauherren hat, nachdem der Ausschuss hinsichtlich der nachträglichen Änderungsanträge sein Einvernehmen versagte. Zu den konkreten Fällen könne man sich nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handele, erklärt Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts.
Die Bauherrn selbst hätten gleichwohl die Möglichkeit, gegen eine Rückbauverfügung Widerspruch und Klage einzureichen, „sodass die Entscheidung zunächst vom Regierungspräsidium und anschließend vom Verwaltungsgericht überprüft wird“, erklärt Andreas Fritz.Bürger sollten auf der Hut sein, wenn sie anders als mit den Behörden besprochen bauen. Kleinere Vorhaben werden zwar normalerweise nicht kontrolliert.
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