Eine Krankenkasse wollte den Partner eines Mannes nicht mitversichern. Das muss sie aber, hat nun das Oberste Gericht entschieden. Doch bis zur vollen Gleichberechtigung ist es noch ein weiter Weg.
mehr Rechte zugestanden. Ein homosexueller Mann müsse seinen Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können, urteilte das Gericht am Donnerstag. Es
stufte die Ungleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren durch die Krankenkasse als Diskriminierung ein.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Das Urteil des Obersten Gerichts geht auf eine Klage eines schwulen Paares zurück: So Seong Wook und Kim Yong Min hatten sich 2019 in einer rechtlich nicht bindenden Zeremonie das Ja-Wort gegeben.
2021 verklagte So die gesetzliche Krankenkasse NHIS, weil diese die Leistungen für seinen als mitversicherten Angehörigen angemeldeten Partner eingestellt hatte,Ein Gericht in Seoul gab dem Paar im vergangenen Jahr Recht. Die Krankenversicherung ging jedoch in Berufung und der Fall landete vor dem Obersten Gericht Südkoreas.„Ihr werdet dieses Land nicht lesbisch machen“
Als das Urteil verlesen wurde, brachen die Kläger und andere Aktivisten in Jubel aus. „Heute hat die Liebe wieder gesiegt“, sagte So nach der Urteilsverkündung. Seine Anwältin Chang Suh Yeon sagte, das Urteil gebe gleichgeschlechtlichen Paaren in Südkorea. Gleichgeschlechtlichen Paaren grundlegende Rechte zuzugestehen sei „keine völlige Gleichberechtigung und wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Homo-Ehe eingeführt wird“, sagte Chang.
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