Genderverbot in Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden

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Im Dezember kündigte Ministerpräsident Söder erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern an. Nun haben die Ministerinnen und Minister die notwendige Änderung einer Verordnung beschlossen.

In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern .

Lehrkräfte müssen sich an Vorgaben halten Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. «Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen», teilte die Staatskanzlei weiter mit.

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