Geopolitik: Reiche will mit neuem Gesetz China-Einfluss abwehren

Deutschland Nachrichten Nachrichten

Geopolitik: Reiche will mit neuem Gesetz China-Einfluss abwehren
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen

Berlin will verhindern, dass sich China strategisch in die deutsche Wirtschaft einkauft. Der Entwurf des „Investitionsprüfgesetzes“ liegt dem Handelsblatt exklusiv vor. Welche Regeln verschärft werden.

) hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das die deutsche Wirtschaft vor dem Einfluss fremder Mächte schützen soll. Der Entwurf für das „Investitionsprüfgesetz“ liegt dem Handelsblatt exklusiv vor.

Es sieht Verschärfungen für die Investitionsprüfungen vor, die das Wirtschaftsministerium vornimmt, wenn ein ausländischer Investor bei einem deutschen Unternehmen einsteigen will. Untersagungen solcher Deals sollen leichter möglich werden, mehr Branchen sollen als kritisch eingestuft werden und erstmals werden auch Käufer aus europäischen Partnerländern kontrolliert.

„Die geopolitische Sicherheitslage und die Risiken für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit inmüssen bereits jetzt eine Prüfung beim Wirtschaftsministerium durchlaufen, wenn sie bei einem deutschen Betrieb einsteigen wollen. Die Regeln sind bislang gesetzlich verstreut und sollen mit dem „Investitionsprüfgesetz“ jetzt zusammengefasst und verschärft werden. , Sebastian Roloff, sagte: „Deutschland hat ein berechtigtes Schutzinteresse seiner Industrien, damit wir nicht wieder erleben, wie deutsche Schlüsseltechnologie wie bei Kuka verlorengeht.

“ Der bayerische Roboterhersteller war vor rund zehn Jahren an den chinesischen Investor Midea verkauft worden, woraufhin die Investitionsprüfung überhaupt erst eingeführt wurde. Roloff betonte, gleichzeitig sei Deutschland auf Investitionen aus dem Ausland angewiesen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. CDU-Politiker Klaus Wiener erklärte: „Wir müssen im Umgang mit China offen bleiben, aber auch sehr viel stärker als bisher auf einen fairen Wettbewerb drängen.

“ Wichtig sei bei dem Gesetz zudem, dass gleichzeitig die Verfahren beschleunigt würden. Der 86-seitige Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium ist in dieser Woche fertig geworden, ist aber noch nicht mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. An mehreren Stellen macht der Entwurf deutlich, dass noch einige Punkte debattiert werden müssen. Ein Ministeriumssprecher erklärte auf Anfrage, zum jetzigen Zeitpunkt keine Details nennen zu können.

Vieles wird in dem Entwurf aber dennoch schon deutlich. Wirtschaftsministerin Reiche sieht darin einige Verschärfungen vor, geht an vielen Stellen aber nicht so weit, wie gerade China-kritische Experten und auch manche Koalitionäre es sich wünschen. Das Wirtschaftsministerium prüft Deals erst ab einer gewissen Beteiligungshöhe. Mit dem neuen Gesetz würden für börsennotierte Unternehmen erstmals eigene Schwellen eingeführt.

In sicherheitsrelevanten Sektoren soll ein Einstieg schon ab 15 Prozent anstatt ab 20 Prozent der Anteile überprüft werden. Der Grund dafür ist, dass eine geringe Präsenz der Aktionäre bei den Hauptversammlungen dieser Unternehmen oft dazu führt, dass Investoren schon mit geringen Anteilen faktisch eine Sperrminorität haben. Bei Deals abseits der Börse, die den Großteil ausmachen, plant das Ministerium entgegen Forderung aus der Fachwelt keine strengeren Schwellen.

Es bleibt daher dabei, dass ein ausländischer Investor mindestens 25 Prozent an einem Unternehmen übernehmen muss, damit das Wirtschaftsministerium eine Prüfung einleitet. Bei kritischer Infrastruktur oder Rüstung sind es zehn Prozent. Einzige Änderung an der Stelle: Für die übrigen sicherheitsrelevanten Sektoren, also die mittlere Kategorie, soll die Schwelle von 20 auf 25 Prozent angehoben werden, praktisch mache das aber keinen Unterschied. Investoren können erneut geprüft werden, wenn sie ihre Anteile an einem Unternehmen aufstocken.

Das ist jetzt bereits der Fall, wenn sie dann mehr als 25, 50 oder 75 Prozent der Anteile übernehmen. Geprüft werden soll künftig auch, wenn ein Investor schon mehr als 75 Prozent hat und auf 100 Prozent aufstocken will. Die Begründung: Bei einer Komplettübernahme würden Vetorechte anderer Anteilseigner entfallen. Auch an dieser Stelle wird eine Sonderregelung für börsennotierte Unternehmen eingeführt.

Bei ihnen wurde bislang erst erneut geprüft, wenn der Investor mehr als 40 Prozent der Anteile übernehmen würde. Diese Schwelle soll nun auf 30 Prozent gesenkt werden. Die Ministerien müssen gerade vor allem noch klären, welche Branchen in welche Prüfbereiche fallen. An dieser Stelle finden sich im Gesetzentwurf noch viele eckige Klammern, also noch offene Passagen.

Grundsätzlich ist aber das Ziel, weitere Sektoren als kritisch einzustufen. Sollen Unternehmen, die Waffensysteme der Bundeswehr warten oder transportieren, unter die verschärfte Investitionsprüfung fallen? Die Ressorts prüfen, welche Cloud-Dienste unter die verschärfte Prüfung fallen sollen, etwa Steuerungssoftware für Kraftwerke oder IT-Systeme im Krankenhaus. Die Fertigung von Halbleitern ist bereits als kritischer Sektor erfasst, Forschung und Entwicklung könnten künftig hinzukommen.

, Island, Liechtenstein und Norwegen werden künftig auch nach den gleichen Regeln wie Käufer aus China oder den USA geprüft. Sie sind keine EU-Mitglieder, gehören aber der Europäischen Freihandelsassoziation an. Bislang wurden sie im deutschen Recht deshalb mit Investoren aus EU-Ländern gleichgestellt. Das europäische Recht lässt diese Sonderregel aber nicht mehr zu, weshalb die Bundesregierung hier anpassen muss.

Darüber hinaus könnte es in der Ressortabstimmung noch eine deutliche Verschärfung geben. Bei Deals im Bereich der kritischen Infrastruktur könnte die Investitionsprüfung laut Insidern auch bei Investoren aus der EU greifen. Das wäre ein Novum. Bislang laufen Investitionsprüfungen so, dass nach eingehender Untersuchung des Wirtschaftsministeriums, unter Mithilfe anderer relevanter Ressorts, eine Entscheidung getroffen wird.

Eine Untersagung muss dann die ganze Regierung im Kabinett beschließen. Das soll jetzt geändert werden: Eine Untersagung soll ohne Kabinettsbeschluss möglich werden, wenn alle zuvor beteiligten Ministerien sich schon einig sind. Das führe zu einer „erheblichen Verfahrenserleichterung und Aufwandsreduzierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Keine Verschärfung ist bei „Greenfield“-Investitionen geplant, wenn ausländische Investoren auf deutschem Boden ein neues Unternehmen gründen wollen.

Dabei fehlten die mit einem Unternehmenserwerb einhergehenden Risiken, heißt es im Gesetzentwurf. Zur Kontrolle von Gründungen in kritischen Bereichen gebe es bereits andere Fachgesetze.

Allerdings gibt es gerade in der SPD Befürworter, Gründungen auf dem grünen Feld dennoch in die Investitionsprüfung aufzunehmen. Insidern zufolge wird das in der laufenden Abstimmung zwischen den Ministerien noch diskutiert. Das „Investitionsprüfgesetz“ soll nicht nur Verschärfungen bringen, sondern auch Bürokratieabbau. Für viele Unternehmen ist die langwierige Investitionsprüfung ein Ärgernis, der Großteil der Verfahren endet mit einer Freigabe.

Deshalb sollen die Fristen verkürzt werden. Das Wirtschaftsministerium soll in Zukunft nur noch 45 Tage Zeit haben, um festzustellen, ob es den Deal vertieft untersuchen will. Das darf dann nochmal 120 Tage dauern und kann einmalig um 90 Tage verlängert werden.

Außerdem wird die Frist, innerhalb der das Ministerium einen Deal rückwirkend untersuchen kann, von fünf auf drei Jahre verkürzt. Deutsche Autoindustrie prüft härteren Kurs gegen China – wegweisender Schritt für die Bundesregierung?

Rubbel die nächste Story frei

0% freigerubbelt · 100 Pkt.
Wir haben diese Nachrichten zusammengefasst, damit Sie sie schnell lesen können. Wenn Sie sich für die Nachrichten interessieren, können Sie den vollständigen Text hier lesen. Weiterlesen:

handelsblatt /  🏆 113. in DE

 

Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen

Similar News: Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.

Lobbykritik an Wirtschaftsministerin: Katherina Reiche und ihre Lex EonLobbykritik an Wirtschaftsministerin: Katherina Reiche und ihre Lex EonDas Netzpaket von Wirtschaftsministerin Reiche hat der Energiekonzern erfunden. Er profitiert auch am meisten davon, zeigt eine neue Analyse.
Weiterlesen »

Energie: Wirtschaftsministerin Reiche ordnet Gaseinspeicherung anEnergie: Wirtschaftsministerin Reiche ordnet Gaseinspeicherung anKatherina Reiche weist nach Handelsblatt-Informationen das Staatsunternehmen Sefe an, vermehrt Erdgas einzuspeichern – und reagiert damit auf die niedrigen Füllstände in den Speichern.
Weiterlesen »

Energie: Reiche sichert Gasversorgung ab - Anweisung an StaatsfirmaEnergie: Reiche sichert Gasversorgung ab - Anweisung an StaatsfirmaDie Füllstände der Gasspeicher in Deutschland sind vergleichsweise niedrig. Ministerin Reiche hatte gesagt, verschiedene Instrumente seien vorbereitet. Eines wird nun angewendet.
Weiterlesen »

Reiche sichert Gasversorgung ab - Anweisung an StaatsfirmaReiche sichert Gasversorgung ab - Anweisung an StaatsfirmaDie Füllstände der Gasspeicher in Deutschland sind vergleichsweise niedrig. Ministerin Reiche hatte gesagt, verschiedene Instrumente seien vorbereitet...
Weiterlesen »