Wer ohne Auftrag in fremden Computersystemen Schwächen sucht, soll nicht mehr bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der der taz vorliegt.
Wohlmeinende Hacker sollen nicht mehr mit einem Bein im Gefängnis stehen. Wer unabgesprochen in fremde Computersysteme eindringt, um Sicherheitslücken zu finden und diese mitzuteilen, handelt künftig eindeutig legal. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann vor, der an diesem Dienstag in die Ressortabstimmung der Bundesregierung ging und der taz vorliegt.
Dagegen verurteilte das Amtsgericht Jülich im Januar dieses Jahres einen Softwareentwickler, der 2021 im Auftrag eines Einzelhändlers eine Schnittstelle prüfen sollte und dabei eine Schwachstelle beim IT-Dienstleister Modern Solutions entdeckt hatte. Der Mann informierte Modern Solutions über die Sicherheitslücke, aber das Unternehmen bestritt das Problem und zeigte stattdessen den wohlmeinenden Eindringling an.
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